zusammengestellt von Torsten Sterzik
Da wichtige Quellen verloren gegangen sind, lassen sich die ersten Lebensjahrzehnte von Johann Valentin Nößler nur anhand von Indizien und Vermutungen rekonstruieren.
- Geburt in Zella [Vermutung]*
* Die Kirchenbücher jener Zeit aus Zella existieren nicht mehr. Mehrere Quellen verweisen auf Zella.
Sebastian Nößler, Schreiner und Müller (siehe 29. Dezember 1724) könnte ein Bruder von Valentin N. sein.
- Taufe in St. Blasii durch Pfarrer Jacob Quehl*
*Quehl, Jacob (1640–1714) – Schule in Eisenach, 1650–1656 Studium in Jena und Straßburg, Informator in Schmalkalden, 1663 Subdhofdiakon und Pestpfarrer in Gotha, 1666 Pastor in Gräfenhain, 1684 Pastor in Mehlis, 1689 Adjunktur-Substitut in Zella, 1691 Pastor in Zella –
Universität Regensburg : DFG-Projekt »Orgelpredigt« (uni-regensburg.de)
„Diese kleine Stadt liegt im thüringer Walde, am Fuße verschiedener Berge, welche mit Buchen, Tannen und Fichten, aber wenig mit Eichenholz bewachsen sind. Für den Kräuterkundigen giebt es hier eine Menge Pflanzen, welche merkwürdig sind.
Schwarzes und rothes Wildpret, ingleichen allerley Arten von Vögel, trift man in dieser Gegend in Menge an.
Die herumgelegenen Berge sind an Mineralien reich.
Der Reegenberg, welcher Silbererz enthält, ist 1720 gebaut worden. Aber die Mühe und der Aufwand waren vergebens.
Der nicht weit davon entfernte Bierbach, welcher Merkmale von ergiebigen Eisengruben zeigt, würde, wie man glaubt, die daran verwendete Arbeit besser belohnen.
Luft und Wasser sind hier gesund. Dem letztern legt man mineralische Eigenschaften bey.
Auf dem zellaer Forst entspringt ein kleiner Fluß, der Lobenbach genannt, welcher den Ort durchfließt, von da nach Mehlis und Benshausen geht, und endlich in die Werra fällt.
Er führet Forellen und treibt 3 Mühlen.
Es giebt um Zella herum auch verschiedene Teiche, welche Forellen und Karpfen enthalten.
Die Weide für das Rind- und Schafvieh ist vortrefflich, aber zum Getreide- und Obstbau schickt sich der hiesige Boden gar nicht“*
*Johann Georg August Galletti: Geschichte und Beschreibung des Herzogthums Gotha. Dritter Theil, Gotha 1780; Amt Schwarzwald: S. 269.
„d. 9. Oct morgens 5 Uhr ist Johann Georg. Daniel Nößlers u. s. Weibe Anna dies Söhnl. gebohren u. eod. getaufft worden, s. Tauffp. war Joh. Gorg Hieronnymi Albrechts nach gelaßener jüngster Sohn.“* [Vgl. 29.12.1724]
„Sebastian Nößler Schreiners und [Mül-]/ lers in der Öhl=Mühle in der Maßbach z[w. hier]/ u. Rotterod, sonst bürtig von Einhaußen [ehe-]/ mals gewesenen bürgers in Celle u. Mart[ha Gre]/ tha, geb. Gerlachin von Steinbach siebendtes/ vorige sind anderer Orten alß in Celle u. hier ge-/ bohren u. getaufft worden:I ein Sohn Caspar/ geb. den 29ten Xbr Nachts zw. I0 u. ii Uhr,/ 3i [ten] ejusd. Testes fuerunt [Paten waren] 1.) Mauritius [Holler?]/ Hammerbläser in Obersteibach u. 2.) Casp[ar]/ Eisenacher Zimmerman in Aßbach.“*
*Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Kirchenkreis Schmalkalden, Steinbach-Hallenberg, Kirchenbuch 1712-1802, Bild 542, S. 55 v.
- Caspar Moritz Nößler (1724-1777) um 1740 Lehre bei Valentin Nößler, Zella-Mehlis; vor 1745 Lehre bei Johann Georg Fincke, Saalfeld; 1746-1748 Geselle von Johann Christoph Wiegleb, Wilhermsdorf.*
Zu wißen sey hiermit, daß an heute zu Ew. ge=
setzten dato, zwischen der Gemeinde zu Grub,
an Einen und Herrn Johann Valentin Nößler Or=
gelmacher Von Zella, am andern Theil, ein ordent=
lich - und zu recht beständiger Contract folgender
Gestalt getroffen und geschloßen worden.
Nehmlich es verspricht nun gedachter Orgel=
macher Herr Nößler, daß er Vermöge dieses
Contracts, in die Kirche allhier zu Grub, Ein
Orgel Werckgen, mit sieben Stimmen und Zwar
In das Oberwerck oder Manual
1.) Ein Principal 4. Fuß von Metall mit ¾ tel.
guten Englischen Zinn und ¼ tel. Bley versetzt.
2.) Ein Grob gedackt 8 Fuß von Holtz worunter
die oberste octav von den c‘ an, bis und mit dem
c‘‘‘ Von Eichen Holtz, ingleichen auch
3.) Ein Klein gedackt 4. Fuß von Holtz worun=
ter die Zwey Obersten octaven Vom c‘ an,
bis und mit dem c‘‘‘ auch Von Eichen Holtz seyn
sollen.
4.) Eine quint 1 ½ Fuß von Metall, mit ¼ guten
Englischen Zinn, und ¾ tel Bley versetzt.
5.) Eine octav 2. Fuß von Metall, des gleichen
mit 1/4 tel guten Englischen Zinn, und ¾ tel Bley
versetzt.
6.) Eine Mixtur Dreyfach c. g. c. Ton, und zwar
die erste octav 1. Fuß, und die übrigen
3. octaven ½ Fuß mit guten und wohl re=
girten Metall, und In das Unterwerck
oder den Seitthurm zu dem Petal
7.) Einen Sub=Bass 16. Fuß von Holtz fleißig
und tüchtig verfertigen will
Demnächst verspricht obgedachter Herr Nöß=
ler auch, daß Er zu diesem accordirten
Orgelwerckgen
8.) Ein gehäuß mit seiner Schreiner Arbeit
und das Principal in drey Thürme, den
mittelsten Rund, und die Zwey nebenstehen=
de Eckigt stellen, mithin auch in denen Zwey
flachen ständen es also einrichten wolle,
daß auf jeden die grösteste Pfeiffe in die
mitte zu stehen kömmet.
9.) Die Windlade mit tüchtigen Eichen Holtz und
Eißern Schrauben, wie auch mit aus gespün=
deten Cancellen, und den Wind Kasten mit Leinen
und Leder dergestalt zu verwahren, daß sich
der Wind nicht verliehren kann, mithin auch die
Cancellen mit einer solchen größe einzurichten
daß sie nicht zu weit auch nicht zu Enge seyn,
und die größesten Pfeiffen den Wind nicht
Hinweg Schnappen, die übrigen geringen Pfeif=
fen aber, dahingegen verkürtzt werden mögen,
sondern Ihre behörige Wind-stärcke. jederzeit
behalten, und wie die andern ansprechen, und
ihren rechten Sonum von sich geben
können
10.) Die Stähne Federn, die Stiffte neben denen Ven=
tilen und die angehänge der abstracten und
Ventilen in den Wind Kasten von Meßingen
Drath, und alles wohl in die mitte Herstellen
wolle, damit die Ventile die Cancellen alle=
zeit wohl zu decken, und der Wind nicht durch
stechen möge.
11.) Die Säckgen in den Wind Kasten fein tännelich
die 6. Schleiff Register im Manual allge=
brochen einlegen, dergestalt, daß man jedes auf
beeden Seiten aparte ziehen kann, solche mit
guten Leder wohl verwahren, die Löcher fein
glat arbeiten, damit die Register gelind zuziehen
mithin auch die Ärmgen an denen Wellen der
Registerzüge von Eißen, und auf beeden Seiten
inclusive des Sub-Basses die Züge mit
Rund gedrechßelten Stöckgen verferttigt seyn
mögten.
12.) Den Sub-Bass auf die lincke Seiten im Chor an
an die Wand mit einer aparten Windlade stel=
len solche mit Leinen und Leder Wohl verwahren
die Ventilen also einrichten wolle, daß das
Pfeiff Werck nicht stocken sondern wohl anspre=
chen kann. Des gleichen
13.) solchen mit behörigen Wellen und Abstracten
die selbe an die Ventilen mit Eißern Drath
zuhängen, und die Stähne Federn von derglei=
chen Drath zu machen, die Ventilen nicht zu
Enge, die Stifte ein wenig lang, damit im
Spielen dieselbe sich nicht verrücken, sondern
die Cancellen wohl zu decken, und auch der Wind
nicht durch stechen möge, ein folglich auch
14.) Das Pfeiff Werck von Holtz, so wohl im Manual
als Petal mit Leim tränken, die Deckel mit Le=
der wohl verwahren, die Mundstücke weit
aus bohren damit die Pfeiffen einen Gravitä=
tischen Ton von sich geben können; nicht weni=
ger auch.
15.) Das Petal dergestalt in dem Manual anhän=
gen, daß es jederzeit als eine ordentliche Cop=
pel, ohne aparten Zug, gebraucht werden
kann.
16.) Das Pfeiffwerck oben mit Ößgen oder Häck=
gen verwahren, daß es nicht umfallen kann,
mithin auch nicht zu Enge stellen, damit
man bey der Stimmung wohl zu rechte kom=
men kann.
17.) Das Wellen Bret, erweitern, und daselbst
die abstracten mit Eißern Drath anhängen
18.) Unter dem Clavier im Manual die Stöck=
gen einsetzen, daß das Clavier sich völlig
nieder drücken, und aufwärts nicht über sich
Springen und Schlappen, und im Spielen Hin=
terniß Verursachen möge.
19.) Soll und will offt mentionirter Herr Nöß=
ler über die Orgel zwey Bälge jeden 7 ½
Schuh lang und 4. Schuh breit, jeden mit
zwey Falten legen, das Holtz Werck mit Leim
wohl tränken, die Falten mit guten Leder
und inwendig mit Roß Adern oder guten
Rinder Riemen Verwahren, wie auch die
Bälge auswendig mit Eisen zur Cal=
cantur Verwahren, hinn wiederum auch
20.) Die Canalen zum Manual und Petal
also herstellen, daß das Werck weder
zu viel noch zu wenig Wind bekomme, und nicht
Windstößig seyn möge
21.) Das Clavier im Manual Vom C. D: Ds.
bis h‘‘ und c‘‘‘ und das Petal von C.
D. Ds. bis und mit c.‘ und besonders
das letztere 29 Zoll breit, die Clavier
bretgen von Braunen Holtz, Vorn an ver=
goldt, und die Seminton von Schwartz
gepeitzten Holtz, und das andere im Petal
4. Schuh und 1 Zoll breit.
22.) Alle Stimmen in diesen Orgel Werck Cammer
Ton, eine Secund tiefer als Chor Ton, und
dergestalt alles und jedes was zu diesen
accordirten Werck gehört, und in denen obi=
gen Puncten nicht Specialiter beschrieben
worden, also und dergestalt einrichten und
machen wolle, wie es einen Ehrlichen und
redlichen Orgelmacher Eignet und gebühret,
Dahingegen verspricht
23.) die Gemeinde zu Grub, daß sie an
Herr Nößler des halber Fünff und neun=
tzig Rthl. und zwar 30 den 9ten
Aug. zur Angabe, so dann 20 Rthl. auf
Mariae Geburth den 8ten 7br. Hinwiederum
20. Rthl: auf Burghardti den 11ten 8br.:
so dann 15 Rthl. auf Simonis et Judae
den 28ten 8br. und die übrigen 10. Rthl.
wenn das Orgelwerck nach dem accord
hergestellet worden, baar und wohl bezah=
len mithin auch
24.) Das Holtz zu dem Clavier und auch zur
Windladen im Manual durch ihre Kosten her=
bey und auf Zella, mithin auch die Breter zu
dem Verschlag, des Sub-Basses, und zu Bede=
ckung der dahingehenden Abstracten, nicht we=
niger auch das Holtz zum Lager und die Bre=
ter zum Verschlag der Bälge, hergeben, durch
den Zimmermann verfertigen, und ingleichen
auch das Werck von Zella abholen und auf
Grub durch Ihre Kosten schaffen und bey auf
setzung derselben den Herrn Orgelmacher
und seine Pürschen die freye Kost geben
wolle. Endlichen verbindet sich demnächst
25.) Herr Johann Valentin Nößler dahin, daß
weilen Er die ver accordirte Gelder
ehe und bevor Er das Orgelwerck an be=
hörigen Orth und Stelle bringet, in Folle
Baar bis auf 10. Rthl. bekömmt, Er auf Ver=
langen der Gemeinde eine Confirmirte
Caution einlegen und zwischen hier und
Martiny dieses laufenden 1738. sten
Jahrs zu völligen Stande bringen, und
in der Kirchen auf setzen und vollkommen
darstellen wolle. Alles treulich sonder
Arglist und Gefährde. Uhrkundlich ist dieser
Contract wie er ist verabhandelt zu Papier ge=
bracht, in dupplo aus gefertigt, und Eigenhän=
dig unterschrieben worden. Sign. Grub
den 29ten July 1738
Ehrhart Hartung schulz
Andreas Schuch Vorsteher
Conrat Spürer Kirchen ältester
Sebastian Hartung
Johann Georg Klein
Georg Kuhles
Anthonius Kelber
Hans Spürer
Johann Valentin Nößler
Bürger und Orgelmacher
*Landeskirchliches Archiv Eisenach, Ephorie Themar, 12-023, Nr. 591, Erbauung einer neuen Orgel 1738-1739, ohne Seitenzahlen.
Die Fortsetzung der Akte beinhaltet Kostenangebote von Nößler [?] für zweimanualige Werke mit Pedal.
1.
Soll das Gehäuß nach dem beygelegten Riß nach heutiger invention
Reinlich und tüchtig gearbeitet seyn.
2.
Beyde Clavier sollen von Schwartzen Eben Holtze die Semitonia aber von Bein
Verfertiget werden und aus C. Cs D. Ds bestehen
3.
die Fünf Stück Windt Laden welche dabey seyn müßen, sollen gleichfalls
Von guten aus getrockneten Eichenen Holtze verfertiget werden, die Stöcke
und Dämme wohl auf gerichtet, deßgl. die Ventile, in dem Windt Casten,
und alles mit gutem Leder ver wahret, damit kein heulen noch durch stechen
sich hören laße, die Feedern unter denen Ventilen sollen von guten Eisernen
traht – Benebst denen stiften in dem Windt Casten gemacht seyn.
4.
Die Wellen Bretter sollen nicht von geleimten tafeln sondern von zu sammen geschobenen Rahmen
gemacht werden, damit bey naßen Wetter kein Heulen durch Starkes quellen
ver ursachet werde.
5.
Vor vor hero beschriebene arbeit verspricht, sämtl. Gemeinte
dem Orgelmacher
und in nachfolgendten gesetzten Terminen zu zahlen
Ferner bekommt der Orgelmacher und bey sich habendte Gehülfen bey
auf setzung des Wercks, die gewöhnliche Haußmans Kost und
freye Quartier p.
6.
Vor Bildhauer – Schloßer – Schmidt und Zimmer arbeit, stehet die
Gemeinte, und läst das Werck wo es verfertiget ab hohlen.
„Hannß Schugen von Oberstadt, vor die Windladen zur Orgel von Zella hieher zu führen Johann Kühnholdten zu Tachbach, als Er dem Herrn Decano et Herrn Organist als die Orgel sollen probiret werden dahin geführet …
Johann Leonhardt Helimuth zu Vachtdorff für unterschiedliche Schmidts Arbeit zur Orgel, laut Schein, den 31. Jan. 1740, Nr. 1
Vor Eisern Draht zur Orgel
Vor 400 Bret Nägel zur Orgel
Vor 1 Pfd. Leim, und Zwey Strick zum Bälgen
An Herrn Nößler, Orgelmacher bezahlt, den 18. May 1739
Des Orgelmachers seinem Vatter zum Dring Geldt
Vor 6 Eiserne Haacken in die Kirchen
Dem Orgelmacher Johann Valentin Nößler, den 18. Jun. 1739
Vor Näagel zum Kirchen Bau, dem zu Suhl
Vor Kraiten, zur Polierung der Orgel Pfeiffen
Vor Eisern Draht und Nägel zur Orge! …
Vor 1 Pfd. Leim und Eisern Draht zur Orgel
Vor Zwirn die Wellen zur Orgel damit zu bewickeln, wie auch unterschiedlich mahl Saiffen, so gleichfalls dahin verbraucht, Andreas Schugen
Zur völligen Bezahlung dem Orgelmacher Johann Vallentin Nößler, den 3. Aug. 1739 …
Ausgabe Geld Zehrungs Kosten …
diesen, vor Fleisch bey der Orgelprob verzehret worden, laut Schein den 15. Aug. 1739, Nr.6 …
Johann Nicolaus Merckeln zu Themar vor Bier, so Herr Johann Vallentin NöBler als Orgelmacher, unter währenden Orgelaufsetzen verzehret, laut Schein den 15. Aug. 1739, Nr. 7
Andreas Lenken zu Themar, vor Bier so unter währenden aufsetzen der Orgel, der Orgelmacher verzehret, laut Schein den 2. May 1739, Nr. 8
Johann Matheus Trier, das: vor Bier so der Orgelmacher verzehret, laut Schein den 14. July 1739, Nr. 9
ferner
Johann Breitung zu Themar, vor Bier, welches der Orgelprob verzehret worden, laut Schein den 17. Sept. 1739, Nr. 10
Vor Fleisch und Brodt so bey der Orgel Prob verzehret worden dem Schultheißen bey der Orgel prob und nach der Orgel Prob die Orgelmacher bey dem Schultheien etliche Tage verzehret …
Christoph Hornung vor Brandwein mit dem Orgelmacher verzehret …
Ausgabe Geld Insgemein …
Vor Leeder auf des Orgelmachers Schu …
Dem Herrn Organisten zu Themar und dem Herrn Schulmeister zu Oberstadt, als dieselbe dasige Neue Orgel Examiniret und probiret …
Georg Kuhlesen, als Er die Orgelmacher 11 Wochen in seinem Hauße gehaubt“*
Erweiterung der 1699 von Severin Holbeck (um 1647-1700)1 erbauten Orgel2 in der Zellaer St. Blasius Kirche:
„1741. ist diese Orgel, auf gut Befinden des damahligen Organisten Schmidt (Lehrer von [Johann Peter] Kellner), mit einem Octaven-Baß und 16füßigen Violon-Baß, benebst einer 16 füßigen Quintadena ins Clavier von dem Orgelmacher, Valentin Nößler, vermehret worden, und befinden sich dermahlen in allen 22 Registern bey diesem Werke, von 2 Clavieren, welche mehrentheils wohl gerathen, und die Bässe von besonderer Gravität im Anspruche sind, worunter der Violon-Baß, wegen seiner Natürlichkeit, zu ästimiren ist“3.
1Uwe Pape, Lexikon norddeutscher Orgelbauer, Band 1, Pape Verlag, Berlin, 2019, S. 257.
2ThStA Gotha, Kammer Amt Schwarzwald Nr. 250: Orgelbau Zella und Mehlis, auch wegen getroffenen Contract betreffendt Anno 1696-99. Darin Briefwechsel zwischen dem Herzoglichen Oberkonsistorium und dem Amtmann Samuel Küffner, die Orgeln betr.
3Johann Georg Brückner, „Sammlung verschiedener Nachrichten zu einer Beschreibung des Kirchen= und Schulenstaats im Herzogthum Gotha“.
So hat in Zella Severin Hohlbeck ein neues Orgelwerk gebaut, das 1741 durch den in Zella ansässigen Orgelbauer Joh. Valentin Nössler eine Vergrößerung erfuhr.*
*Johann Sebastian Bach in Thüringen, Festgabe zum Gedenkjahr 1950, Thüringer Volksverlag GmbH Weimar, S. 185
„Die 1699 eingeweihte Holbeck-Orgel ist am 30. Juni 1741 durch den Zellaer Orgelbaumeister Johann Valentin Nößler aus der alten Kirche ausgebaut und zwischengelagert worden”. Das erst ca. 40 Jahre alte Instrument wurde dann natürlich in der neuen Kirche wieder aufgestellt. Dies scheint im Widerspruch zu der Nachricht von Pfarrer Zeys zu stehen, wonach das sehr schöne Orgelwerk Orgelbauer Beck in Frauenbreitungen lieferte”. Des Rätsels Lösung ist: Johann Caspar Beck hat die Mehliser Holbeck-Orgel erweitert und ergänzt. Es erhebt sich die Frage, warum damit nicht Orgelbaumeister Nößler betraut wurde.1
1Chronik Zella Mehlis
Haben Johann Caspar Beck (1703-1774)* und Valentin Nößler die Orgel gemeinsam wieder aufgebaut?
War es ein Neubau von Beck allein oder mit Nößler zusammen?
Die Gestaltung des Orgelprospektes ist typisch für Beck und hat keine Ähnlichkeit zu dem einzig erhaltenen Prospekt von Severin Holbeck in der Schlosskirche zu Gotha.
Auch im Jahr 1741 „repariert Jean Valentin Nössler“* die von Nicolaus Seeber gebaute Orgel zu Marisfeld.
*Frank Bettenhausen, Orgelsachverständiger der EKM, Gutachten über die Orgel in Marisfeld vom 26.6.2023
„9. Juv: Valentin Nößler, Schreiner allhier in Untersteinbach, Mr. Sebastian Nößler auch Schreiners das. eheleibl. anderer Sohn; und Jgfr Justina Hollandin Wolff weyl. Mr. Valentin Holland Wolff gewesenen Hammergewercks und Hammerschmidts hieselbten nachgellaßene einzige Tochter d. 22.ten april privatim corpulirt.“*
*Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Kirchenkreis Schmalkalden, Steinbach-Hallenberg, Kirchenbuch 1712-1802, Bild 827, S. 333.
Valentin N. war der Bruder des Orgelbauers Caspar Moritz N. – vgl. 1724 29./31.12. War sein Pate Johann Valentin Nößler?
Valentin Nößler erhielt 1746 vom Gothaer Hof das „Orgelbauer-Privilegium.*
*Uwe Pape, Lexikon norddeutscher Orgelbauer, Band 1, Pape Verlag, Berlin, 2019, S. 420.
Vgl. H. Peter Ernst „Die Gothaer Hof- und Landorgelmacher des 15.-18. Jahrhunderts“, Gothaer Museumsheft ISSN 0138-1261, S. 21.
Einreihung in die Hoforgelmacher mit den klangvollen Namen Severin Holbeck (um 1647-1700), Johann Jacobus Donati (1663-1732), Johann Christoph Thielemann (1682-1755), Carl Christoph Hofmann (1741-1770) Valentin Nößler, Johann Christian Wolfram (1683-1731), und Johann Nicolaus Langenhan (1756-1809).*
*Gotha, eine Stadt der Orgeln und des Orgelbaus 13. Juli 2021 Gotha-Aktuell_redaktion
„Puncta, darüber der Adel. Hanstein. Gerichtshalter zu den anberaumten Commissions Termin (nebst hinlänglicher Vollmacht mit derer sämtlichen Interessenten Unterschrifft und allen falß cum cautione rati derer übrigen, zu Folge Hochfürstl. Befehle d.d. 5. Febr: und 2. Mart 1746) genugsame Instruction sich ertheilen zu laßen.
1. Ob die Hr. von Hanstein zufrieden, daß, zu endlicher Abschaffung des verstöhrten Gottes Dienstes zu Henfstädt der dasigen Gemeinde die Errichtung einer neuen Orgel frey gelaßen, und darzu, so wohl die gemeine Resten, so viel hierzu nöthig, (per Rescript: d.d. 5 Febr. d. 2. Mart: 1746 ) als auch
2. Die bey Ihnen denen Hr. von Hanstein des hintern und mittlern Schloßes habende Forderung angewendet werde? via Rescript d.d. 11. Jan. u. 4. Febr.
3. Ob und wann ? solcher gestalt so wohl die ind Gerichtliche Disposition genommene 61 fl. 5 gl. 3 dl. von hintern Schloß, als auch die andern 33 fl. 8 gl. von mittlern Schloß in Güte bezahlet werden? oder ob
4. Die Sache weiter an gnädigste Herrschafften zu Erlangung schleuniger gnädigst versprochenen Hülffe gelangen solle? per. Rescript: d. 25. Aug. et. 9. Sept: 1747
5. Ob die Hr. von Hanstein durch dienliche Vorstellung zu Disponiren, daß den Schulmeister Reinhard gegen Entrichtung eines leydlichen Pfann=Geldes ad dies vitel jährlich 2 Mltr. Gersten abzubrauen berstattet werde? per Rescript d. d. Febr. et 2. Mart, 1746
6. Ob sie zu frieden, daß ihre Bedienten statt des betreffenen Singe=Chors, einen bequemer Platz auf der oberen [Em]Por=Kirchen angewiesen werde zumahl durch die neue Orgel der Zaun des Chors verenget, und ihnen da stehen zu bleiben ohn möglich fallen wird. per. Rescript d.d.5. Febr. d. 2. Mart. 1746“*
„Bey der, heutigen Tages allhier gehaltenen Frühlings visitation, und gewöhnlichen Fasten Examine, zeiget Herr Pfarrer Sartorius an, wie bey hiesigen Gottes Dienste, die nunmehro geraume Zeit still stehende Orgel, eine große Unordnung erwecke, indem bey zeitherigen kalten Wetter, die Leute nicht sobald bey dem Anfange des Gottes Dienstes in die Kirche kommen, und der Schulmeister nicht in dem Stande wäre, die Corale allein mit seinen wenigen Knaben anzufangen, dahingegen wenn die Orgel gespielet würde, nicht allein dem Schulmeister das Singen leichter gemachet, sondern auch die in der nähe wohnende Leute bewogen würden, sich bey dem Gottes Dienste einzustellen, bittet beförderlich zu sein, daß das alte Orgel Werck gar entweder repariret, oder ein neues angeschaffet werde, jedoch daß der Heil. Casten mit denen Kosten verschonet würde, weil sonst Pfarr- und Schulmeister an ihrer besoldung leiden müßten Decanus eröffnet, daß nach Einlangung der fürstl. Sachs. Gothaischen conformitaet die Sache vorgenommen, auch auf des Castens Bestes möglichst gesehen werden solle; nachrichtl. D. Simon“*
„Geruhen Ewr. Hochfürstl. Durchl. aus denen angefügten registraturen des mehrern in Gnaden zuersehen, was sowohl von dem Pfarrer Sartorius alß dem Schultheißen Hofmann zu Henfstädt, wegen derer, bey einer abermaligen Orgel Besichtigung aufzuwendenden Kosten, gehorsamst vorgestellet und gebethen worden. Gleichwie nun sowohl der Hildburghausische organist, als auch der Orgelmacher Nößler von Zella, (welcher eben das Grubische Orgel Werckgen verfertiget, und die sämtl. Wercke, hiesiger Dioeces, in seiner Aufsicht hat) ihre Auslösung verlangen werden; Alß haben
Ewr. Hochfürstl. Durchl. wir hiervon unterthänigsten Bericht erstatten, und wer eigentlich die Kosten hierbey zu tragen schuldig sey, fernerweiten gnädigsten Befehl zu unterthänigster Befolgung erwarten wollen.“*
„Geruhen Ew. Hochfürstl. Durchl. aus beygefügten Aufsätzen des Orgelmacher Nößlers, und darüber erstellten Gutachten sowohl des hiesigen Organisten Reinhardt Julius Nöblings, als des Hildburghaußischen Organisten Georg Wolfgang Meischens des mehrern in Gnaden zu ersehen, was zu künftiger Errichtung eines förmlichen Orgel – Contracts vorläufig projectiret worden.
Gleichwie nun auf Ew. Hochfürst. Durchl. gnädigsten Appropation solches beruhet; Also scheinet es hingegen nicht ohne Grund, daß die von Hanstein ihre in die Gemeinde schuldig, und vor dieser zur Orgel gewidmeten Gelder in Güte schwerlich bezahlen werden, woferne ihnen nicht die nachdrücklichste und mit Executions – Bedrohung verbundene Auflage geschehe. Damit nun dießfalls ein förmlicher Contract errichtet, und das Werckgen mit anscheinenden Sommer – Tagen verfertiget nicht aber durch die Hanstein. Verzögerungen länger trainiret werde, wollen von Ew. Hochfürst. Durchl. ein disfalls weitern gnädigsten Verhaltungs – Befehl uns unterthänigst aus bitten, und zu gehorsamster Befolgung erwarten.
Datum ut in Literis den 28. Mart. 1747
Durchlauchtigster Hertzog, Gnädigster Fürst und Herr, Ew. Hochfürst. Durchlaucht
unterthänigst treugehorsamste Diener resp. vorbitter bey Gott
Friedrich Theodor Euseb. Simon
„Zu Befolgung des, aus Hochfürstl. Geh. Canzley erhaltenen Befehls, erstatte hierdurch in unterthänigen Bericht:
Daß des Georg Wolfgang Meischens beygefügter Disposition den Vorzugderer beyden ersten deswegen behält, weil derselbe nicht nur ein Register mehr, und die Bälge größer verspricht, sondern auch das Clavier und andere Arbeit anlangend, sich deutlicher und wohlfeiler erkläret.
Könnte obgedachte Meischi. Disposition vor 160. rthl. solcher Gestalt veraccordiret werden: daß der Orgelmacher ein gut – tüchtig und dauerhaftes Orgelwerck bauen, und mit allen so disponirt, als veraccordirten Stimmen, NB. so wohl in Manual als Pedal in egaler Chormäßigen Intonation, doch so, daß das Pedal seine force über das ganze Werck behält, gewähren sollte; so wäre meines wenigen erachtens der Accord wohl zu machen, und dürfte wegen der Bälge nur noch erinnert werden, daß der Orgelmacher das Gegengewicht bey dem einen Balg, und den polus zum inwendigen bestreichen derselben nicht vergeßen mögte.“*
*Ebenda, Blatt 9 v
„Aus Eurem Inserat Bericht vom 28. Mart. nup. ist zuersehen gewesen, was vor ein Gutachten zu künftiger Errichtung eines förmlichen Orgel Contracts über die Aufsätze des Orgekmachers Nößler von denen beyden Organisten Nöbling und Meisch zu Themar und Hildburghausen erstattet worden, und wie Ihr zu Beschleunigung dieses Wercks hierauf beschieden zuwerden gebeten.
Nach deme wir nun nicht ermangelt haben, Unsers Cammerdiener und Hoforganisten Güldners [Johann Gottfried Golde, Kammer- und Hoforganist zum Friedenstein, Gotha] ohnmaßgebl. Gutachten hierüber
zu erfordern, welcher auch solches nach der copial Anfüge unterthst. erstattet hat; Alß communiciren wir Euch daßelbe hierbey, mit dem respect. gndsten Begehren, Ihr wollet solchem gemäß, den Accord mit dem Orgelmacher abschließen /dabey aber in Satzung dero Zahlungs Termine und sonst dergestaltige Vorsehung thun, damit man auf den Fall derselbe die Arbeit nicht tüchtig machen sollte, sich/ an demselben regressiren können“*
„Hoch Edler Vest= und Hochgelahrter Sonders Hochgeehrtister Herr Hoff=Advocat.
Haben wir vor nöthig befunden, daß denen sämtlichen restanten in die Gemeinde zu Henffstädt die Auslage gethan werde, ihre so vieljährige Resten, die zu Errichtung einer neuen Orgel denen Hochfürstl. conformen Rescripten gemäß angewendet werden sollen, fördersamst abzutragen, wann zu vor die Herren und Frauen von Adel denenselben in diesen Stücke mit guten Exempel vorgegangen, als worauf sich meistens Debenten nicht ohne Ursach mögen beruffen haben. Da nun Ew. HochEdel. dermalen in Henffstädt, so zweifeln wir nicht, Sie werden dem Gemeinde Vorsteher den Restanten Zettel abfordern, und bey sämtl. Debenten Krafft dero richterlichen Amtes die Auflage thun, sich zu Abtrag ihrer Resten zu schicken, darüber mir gleichergestalt dero schriftlichen Antwort uns versehen, und solches vor unsere Personen mit möglichen Gegendiensten zu erwiedern versichern Datum ut in Siteris den 1. May 1747
Ew. HochEdel Unsers Hochgeehrten Herrn Hoff Advocaten und Gerichts Halters Sternberger“*
„Veste, Würdige und Hochgelahrte, liebe Andächtige und Getreue!
Aus angeschloßenen S. Saalfeldtischen Schreiben und 2en Post Scriptis de 31. May nebst bey gefügten Commissions-Bericht, Inseraten und Acten ist zu ersehen, was Sachsen – Saalfeldt – Coburg, wegen wieder die von Hanstein in vorgekommenen – in Commissarischer Untersuchung stehenden puncten, den Orgelbau zu Henfstedt, und Vorenthaltung der darzu gewidmeten Gelder, der Gemeinde habenden Bedenken, wegen eines mit dem Orgelmacher zu schließenden Cotracts, ehe und bevor solche Gelder von denen von Hanstein beygebracht, und der Commissarien Vorstellung und Besuch wegen der bishero verdienten Commissions Gebühren betreffend, vor communication gepflogen.
Wann Wir dann Euer Bedenken darüber zu fernehmen vor gut befunden; Alß begehren Wir gnädigst, Ihr wollet solches mit remmittirung derer Communicaten einschicken. An dem geschiehet Unßere Meinung und Wir sind Euch mit Gnaden gewogen.
Datum Friedenstein den 6ten Juny 1747. Friedrich HZSachßen“*
„Ew. Hochfürstl. Durchl.ist gnädigst gefällig gewesen, über die von S. Saalfeldt Coburg in denen hierbey zurückgehenden Schreiben und 2ten bis 5tis auch beygefügt gewesenen Commissions - Bericht Inseraten und Acten wegen der wieder die von Hanstein vorgekommenen in commissarischer Untersuchung stehende Puncte besonders den Orgelbau zu Henfstedt, und Vorenthaltung der dazu gewidmeten Gelder, der Gemeinde habendes Bedencken wegen eines mit dem Orgelmacher zu schließenden Contracts ehe und bevor solche Gelder von denen von Hanstein beygebracht, und der Commission Vorstellung und Gesuch wegen der bisher verdienten Commissions - Gebühren betreffend, mit deroselben gepflogenen communication Vermittelst Rescripts vom 6ten Junii unser ohnmaßgebliches Bedenken zu erfordern. Wie wir nun davor halten, daß die von Hanstein bey 50 fl. Strafe zu respectirung der Commission und legitime Erscheinung vor derselben nun sich über die zur Untersuchung übergebene Puncte in Gefolg derer an die Commission ergangenen conformen Rescripte vom 6ten Aug. und 9ten 7bris 1746 Vernehmen zu laßen, behörig anzu weisen;
Also würde es unverantwortlich seyn, wenn der neue Orgelbau zu Henfstedt, da die seit einigen Jahren wegen Stillstand der alten Orgel beym Singen entstandene Beschwerlichkeit nicht länger zu dulten, durch die wiederspenstige Zurückhaltung der von denen von Hanstein in die Gemeinde schuldigen Gelder aufgehalten werden sollte, das vielmehr die dazu erforderliche Kosten von den bereitesten Mitteln nemlich denen bey der Gemeinde stehenden Resten welche nach Abzug der fol 8b. specificirten Hansteinischen Resten, ohne was seit ao 1745 eingekommenen 305 fl. betragen um so mehr anzuwenden sind, da die Kosten zu dergleichen Bau nicht aus dem Heil. Kasten, sondern bescheinigter maaßen aus der Gemeinde genommen werden müßen;
Denn obgleich der Schultheiß noie der Gemeinde sich fol: 94b vernehmen laßen, daß der neue Orgelbau nicht ehe, biß die von Hanstein praestanda praestiret, angefangen werden könnte, so ist doch nicht abzusehen wie die Nachbarn in der Gemeinde sich deswegen ihrer Schuldigkeit in Abtragung der auf sich habenden, und zu dem Orgelbau mit anzuwendenden Resten entbrechen mögen; indem die Gemeinde sich versichert halten kann, daß ihr wieder die von Hanstein auf besonderes Anrufen unpartheyischer Justiz werde administriret, und dieselbe a` judice competente zum Abtrag derer in die Gemeinde schuldigen Resten stricklich angehalten werden. Wenn demnach von denen Gemeinde Resten nebst der dazu zu rechnente revenue von 1745 die auf 192 fl. angeschlagenen Orgelbau-Kosten abgezogen, die Hansteiniche Resten aber ausgesetzet werden, so bleibet von denen Gemeinde Ein künften ein Überschuß von 212fl. 3gl., daß also in S. Saalfedti. Conformitaet an die Commission rescritiren wäre, daß sie die Gemeinde Henfstädt hirnach bedeuten, anbey aber derselben wegen der nach dem Rescripte fol: 71. versprochenen rechtlichen Hülfe zu Erlangung der an denen von Hanstein zu fordern habenden Gelder die Versicherung erneuern solle, inmaßen der Hansteinische Vorwand fol: 92 wegen des Grasgeldes und der bey der S. Coburg. Regierung diesfals rechtshängigen Procesors hirher eben so wenig gehöret, als wenig die Einwendung fol: 14 b in fine wegen der von der Gemeinde über obgenannte über 200 fl sich belauffenden Sachen, weil solche nirgender bescheiniget, auch mit dieser Sache keine Revission haben, statt findet, oder deßwegen der umso höchst nöthige Orgelbau gehemmt werden kann. Woferner nun die Eintreibung der Gemeinde Resten erfolget, so sind die Mittel überschüßig vorhanden, daß auch mit einsweiliger Aussetzung derer schuldigen Hansteinischen Resten, zum Orgelbau geschritten, und der Contract mit dem Orgelmacher sogleich geschloßen, und der nach dem calento fol. 9 vorhandene Vorrath von Gemeinde-Geldern einsweils dazu angewendet werden kann, die Commission aber möchte wegen der wieder die von Hanstein liquidirten Commissions-Gebühren biß zum Austrag der Sache zur Geduld zu verweisen seyn, als welches unser ohnmaßgebliche Meinung ist, und so wie auch der F. S. Saalfeldt Coburg. Schreiben und dißen 2 bis dahin 31ten May a.c. keinen Anstand nehmen hierdurch in Unterthänigkeit zu eröffnen, Ew. Hochf. Durchl. zur Hocherlauchten Entschließung anheim stellende, unser Suchen gegen des Herrn Hertzog von S. Saalfeldt Coburg Durchl. in Antwort vermahnen zu laßen und was Sie uns sonst in der Sache anzubefehlen geruhen werden, der wir mit subvihlerter Devotion lebenslang beharren.“*
„Ew. Lbd. ist gefällig gewesen, dasjenige, was die zu Untersuchung einiger wieder die von Hanstein zu Henfstädt vorgekommene Puncte gemeinschaftlich verordnete Commission besonders wegen des Orgelbaus zu Henfstedt und Vorenthaltung derer dazu gewidmeten Gelder der Gemeinde habendes Bedenken gegen eines Vor erfolgter Beybringung sothaner Gelder, mit dem Orgelmacher zu schließenden Contracts und dem wegen Verhelfung zu denen bißhero verdienten Commissions – Gebühren unterthgst. einberichtet, vermittelst Freund Vetterlichen Schreibens und 2er Disitionen? vom 31ten May. a. c. mit uns in commission zu stellen, und unsere Meinung darüber zu verlangen. Wie nun die contumacria derer von Hanstein so beschaffen, daß dieselbe bey 50 fl. Strafe zu respectirung der Commission, und legitimen Erscheinung vor derselben, nun sich über die in Untersuchung stehende Puncte in Gefolg dero an die Commission ergangenen conformen Rescripten vom 6ten Aug. und 9ten 7bris 1746. vernehmen zu laßen, behörig anzuweisen: Also scheinet es unverantwortlich zu seyn, wenn der neue Orgelbau zu Henfstedt, welchen die seit einigen Jahren wegen Stillstand der alten Orgel beym Singen entstandene Beschwerlichkeiten nothwendig machen, da sich die wiederspenstige Zurückhaltung der von denen von Hanstein in die Gemeinde schuldigen Gelder aufgehalten werden sollte, vielmehr halten wir davor daß die dazu erforderliche Kosten von denen bereitesten Mitteln, nemlich denen bey der Gemeinde stehenden auf 305fl. sich belaufenden und fördersamst einzutreibenden Resten, nebst den Ertrag der Gemeinde Einkünfte von 1745 zu nehmen seyn möchte,inmaßen, wenn von bey den Posten die auf 160 rthl. oder 192 fl. angeschlagenen Orgelbau – Kosten abgezogen die Hansteinische Resten aber Ausgesetzt werden, demnach ein Überschuß von 212 fl. 3 gl verbleibet, daß also in zwischen der Contract mit dem Orgelmacher geschloßen, und der nach dem calculo fol. 9. vorhandenen Vorrath von Gemeinde-Geldern einsweilen dazu angewendet werden könnte, der Gemeinde aber wäre von der Commission die nachmalige Versicherung zu ertheilen, daß ihr zu der an denen von Hanstein habenden Forderung, weil die dagegen gemachte Einwendungen wegen des Gras – Geldes und sonst teils hierher nicht gehörig, theils unstatthaft zuseyen scheinen, auf vorgängiges Ansuchen a. justice competente ohne Weitläuftigkeit verholfen werden solle, da übrigens die Commission wegen der wieder die von Hanstein liquidirten Commissions – Gebühren bis zum Austrag der Sache zur Gedult zu verweisen seyn müste. Ew. Libd. Stellen wir also mit remission der communicaten und Acten zur hohen Entschließung anheim.
Ob dieselbe Sich mit gegenwärtiger unserer ohnmaßgeblichen Meinung zu conformiren, und in dieser Maaße an die Commission zu rescripiren zu laßen geruhen wollen, damit hiernechst auch von uns gleichmäßige Verfügung geschehen könne, die wir übrigens Ew. Lbd. Zu Erweisung Freund Vetterlicher angenehmer Dienste stets willig und geflißen verbleiben.“*
„Würdiger und Hochgelahrter auch Erbar Liebe Andächtiger und Getreue!
Was ihr in Sachen, die Euch aufgetragene Untersuchung der Kirch – Gebrechen zu Henfstadt, und die Hansteini. Seits dawieder beharrich gewesene Renitenz betr. Und sonsten, untern 15. May nup. gehorsamst berichtet habt, davon ist Uns gehöriger Vortrag geschehen. Wir haben darauf mit S. Gotha hierüber zu communiciren vor nöthig befunden. Gleich wie nun, in Gefolg der conformen Resolution, die von Hanstein zu Henfstadt durch das in originali ad insinuandum, und in Copia zu Eurer Nach acht, angefügte Decret, bey nahmhafter Strafe, sich der geordneten Commission gehorsamlich zufügen, angewiesen werden. Also scheinet, wenn der neue Orgel – Bau zu Henfstadt, welchen die seit einigen Jahren wegen Stillstand der alten Orgel beym Singen entstandene Beschwerlichkeiten nothwendig machen, durch die widerspenstige zurück haltung der von denen von Hanstein in die Gemeinde schuldigen Gelder aufgehalten werden sollte, desto unverantwortlicher zu seyn, die dazu erforderlichen Kosten von denen weitesten Mitteln, nehmlich denen bey der Gemeinde stehenden 305 fl. sich belaufenden und fordersamst einzutreibenden Resten, nebst dem Ertrag der Gemeinde Einkünfte von 1745 gar füglich zu nehmen sind, inmaßen wenn von bey den Posten die auf 160 rthl. oder 192 fl. angeschlagene Orgel Baukosten abgezogen, die Hansteinische Resten aber ausgesetzt werden, demnach ein Überschuß von 212 fl. verbleibet, daß also inzwischen der Contract mit dem Orgelmachergeschloßen, und der nach dem Calculo fol: 9 anbey zurück kommender Commissions Acten vorhandene Vorrath von Gemeinde – Geldern einst weilen darzu angewendet werden kann. Und solchem nach Begehren Wir hier mit resp. gnädigst, ihr wollet so wohl was die Henfstädter Kirch Gebrechen überhaupt, alß den neuen Orgel – Bau ins besondere betrifft, das weitere Ordnungsmäßig vornehmen, und nach obiger Vorschrift veranstalten, anbey aber der Gemeinde die noch mahlige Versicherung ertheilen, daß ihr zu der an denen von Hanstein habenden Forderung, zumahl die dagegen gemachte Einwendungen wegen des Gras – Geldes und sonst, theils hirher nicht hehörig, theils unstatthaft zuseyn scheinen, auf vorgängiges Ansuchen bey Uns, ohne Weitläuftigkeit verholfen werden solle.
Da übrigens Ihr Euch wegen der liquidirten Commissions – Gebühren, biß zum Austrag der Sache zugedulten habt. Daran geschieht UnsereMeynung und Wir verbleiben Euch in Gnaden gewogen.
Datum Coburg zur Ehrenburg den 26. Aug. 1747“ Gruner“*
„Hochwohlgebohrne Sonders HochgeEhrteste Herren und Frauen!
Was von den beyderseits Hochfürst. Gnädigsten Landes Herrschafften von S. Coburg Saalfeld so wohl als von S. Gotha, wegen der uns gnädigst übertragenen Commission die Errichtung einer neuen Orgel und andern Angelegenheiten betreffend, sub. 26. Augusti und 9ten Septembr. c.a. ergangen, solches wird Ew. Hochwohlgebohr. sonders allen Zweifel errinnerlich seyn. Wenn denn zur Publication höchst bemeldeter Hochfütstlicher gnädigste Rescripte, und einst maliger Endigung dieses so lang wierigen Geschäffte der Donnerstag nach Martini wird seyn d. 16 künfftigen Monats Novembr. terminlich anberaumt werden; als haben
Ew. Hochwohlgebohr. wir davon Nachricht ertheilen, und keines weges zweifeln wollen Sie werdenbemelden Tages entweder den gemeinschafftl. Gerichts=Halter oder einen andern Bevollmächtigten, mit besagter Legitimation zu folge der Hochfürstl. Rescripten d. d. 5. Febr. und 2. Mart 1746 auch hinlänglichen Instruction versehen werden, damit er zur rechter Zeit,
vor fürstl. Commission in Decanat erscheine und wegen der einstigen Ausmachung dieser Sache das erforderte beobachte, die wir übrigens vor unsere Personen verbleiben.
Ew. Hochwohlgebohr. Unsere Hochgeehrtesten Herren und Frauen
Themar den 2. 8br: 1747
„Dem Hochfürstl. S. Meining. Hoff Advokat und Adel. Hanstein. Gerichtshalter zu Henfstädt Hr. Johann Peter Gottfried Dreßel, werden sonder zweyfel die von beyderseits Hochfürstl. gnädigsten Herrschafften von S. Coburg Saalfeld und von S. Gotha, an seine H. Principalessämtl. Herrn von Hanstein ergangene Decreta, wegen Befolgung derer Hochfürstl. in Conformität erlaßenen Befehle und Erscheinung durch einen genugsamen Bevollmächtigen woraus als verordneter commissaris, in Sachen, die Errichtung einer neuen Orgel und andern Angelegenheiten betreffend, seyn communiciret worden. Nachdem nun zur Publication höchstbemelder Hochfürstl. Rescripten und weiterer Befolgung deßen, was uns gnädigst anbefohlen, den Donnerstag nach Martini wird seyn d. 16. kommenden Monats Novembr. bestimmt.
So wird eingangs bemelder Hr. Gerichtshalter hierdurch vi commissionis beschieden vor unsere Personen aber ersuchet, bemeldeten Tages zu rechter Zeit coram commissione im Decanat mit hinlänglicher Vollmacht und Instruction von den sämtlichen Adelichen Interessenten versehen, sich einzufinden und das weitere zu gewarten Nechst deme aber, und da aus deßen unter 5. May c. a. an uns erlaßenen vermeynentlichen Protestatons Schreiben zu ersehen gewesen, wie von denselben vorgegeben worden, als ob die wieder die von die Hr. von Hanstein vor gekommene Gravamina ihnen gar nichts bekannt gemacht worden, da doch aus den Commissions Acten das gegen Theil augenscheinlich zu erweisen, so hat man diejenige Puncten darauf es einstehender Commissions Termine haubtsächlich ankommen wird, noch zu allen Überfluß beafügen wollen, damit Er sich in allen hinlänglich Instruction und Vollmacht, das gantze Geschäfft zu Ende zu bringen, könne versehen laßen
Signat. Themar den 2. 8br. 1747
Fürstl. Sächs. zur Sache Verordnete Commissary Johann August Sternberger“*
„Actum Themar d. 16. Novembr. 1747
Bin ich Endes unterschriebener von derer Herrn von Hanstein erschienen, die publication in gegenwarth des Schultheißen Hoffmans Georg Bittroffs, und anderer unter Ihnen abgewertet, anbey declariret, daß die Hn. von Hanstein von Ihrem excaptionibus contra comissi? nicht abgehen, sondern solche weiter ausführen wollen. Daher Ich denn auch nur ex reverentia contra Serenissimos erschienen, und da
1. befohlen daß die Gemeinde Gelder zur Orgel angewendet werden sollten, wären die Hn. von Hanstein dieses ohne weite consequentz zu frieden, doch möchten sein rathsam damit umgegangen, und nicht unöthig verwendet werden.
2. Wegen betrettung des Sing Chors hätte Mich schon vor mahls reclamiret, daß wenn denen Bedienten ein bequehmer Platz angewießen würde, wären die Hn. interessenten dieses auch zufrieden.
3. Dem Schuldiener könne nicht gefüget werden und dan unterthänig, daß Gned: Landes Herrschafften das dißzeitige Adel. pur prohibendi geretest ein gesehen und dem schul meister solches aberkannt diese auch hirauf wieder ? renuncirte. Nachrichtl. ut supra Dressell überdies alles und
4. So haben wir denen anmaßl. Hn. Commissarius, gleich bei dem ersten Termin die un notorio beruhende, und mit vielen actis zu bestärkende exceptiones Suspectonum Commissarionum entgegensehen laßen, die causas suspiccionis auch nach der Zeit schriftlich proponiret, und uns endlich zu deren perkorrescenz affiniret. Dieses haben wir mir desto größeren Fug und Recht thun können, solches ausdrücklich zum Schutz wehre an Händen geben, und deutlich sagen, daß animohl und verdächtige Commissari, weit eher als ein ordentlicher Richter Recusiret werden können, weil bey einen größern Gefahr und unersetzlicher Schade, woran es uns bey allen von solchen unterzogenen Sachen nicht gefehlet, und wo von uns die Fußstapffen noch im frischen Andencken sind, zu besorgen stehen. Ja die meisten ?, erfordern alhir keinen sollenen Beweiß, sondern nur /die Anführung/ wahrscheinlicher Ursachen.
Ertel. prax aurea Jurisd. Infer Lib. 3. cap. 2 obs: 3
An beyden hat es beyuns nicht gefehlet, ander augenschein gibt den offenbahren ausschlag. Die Rechte sagen diesem […]
Wir sind auch
5. Dem Hochfürstl. S Meining. Hoff Advocato wie auch Adel. Hanstein. Gerichtshalter zu Henffstädt Herr Johann Peter Gottfried Dreßel zu zustellen
„Hochwohlgebohrne Herren und Frauen!sonders HochgeEhrtiste Herren und Frauen
Ewr. Hochwohlgebohr. wird dero Gerichts halter Herr Dreßel ohnlängst referiret haben, wie weites bey den letzten am 16. Nov: a. pr. Gehaltenen Commissions Termin wegen der neuen Orgel und andern von Hochfürstl. Gnädigsten Herrschafften uns comitirten Puncten gekommen. Da nun zu Errichtung des
Orgel Contracts Donnerstags nach Dom. 1 Epiphan: d. 11
dieses bestimmt und anberaumet worden so haben Ewr. Hochwohlgebohr. wir davon Nachricht ertheilen und dero Gefallen anheim geben wollen, ob sie jemanden in dero Nahmen absenden wollen, der der Errichtung des Contracts mit beywohne, und hoffen übrigens daß die Bezahlung der bewusten Gelder zu obigen Behulf Hochfürstl. conformen Rescripts gemäß werde seyn geliefert werden, Vor unser Particulier beharrende.
Ewr. Hochwohlgebohr. Unseren Hochgeehrten Herren und Frauen
Themar d. 5. Jan: 1748 ? Sternberger“*
„5. Von diesen rechtl. Schutz wehre nicht abgewichen, noch aber die Commissarien agnosciret sondern haben uns iedesmahl bey E wol. Als unsere von Gott einzig und allein gesezten /gerechtesten Richter/ Landes und Lehn Herrn, die demütigste Vorstellung zu thun reserviret; ob mir gleich
6. das Haupt werde dadurch im geringsten nicht behindert, sondern sofort aus unterthänigst hegender devotion gegen E.wol. alles beygetragen, was zu geschwinder abhelfung Wir nöthig erachtet. Ja es muß
7. das nach vielen Commissarischen Geldsplitterungen und ohnöthigen weiterungen d. 16. Nov. ap acta geführte protocoll, wenn es anders ohn verändert geblieben, wie wir hoffen. besagen, daß eben nichts anders daselbst verrichtet worden, als was in dem ersten Termin geschehen, aus genommen daß wir abermahl bloß uns unterthänigsten rescript gegen E.wol. p. eliter von desuper pertestando zu gegeben, daß die ausgestandene gemeinen Gelder, wes halben wir schon viele Jahre da uns die Helffte /der gemeinen Nutzungen wovon solche herstammen/ gebühret, in process Ver?chelt, zu dem ohnöthigen Orgel Bau an gewendet werden und das übrige Gemeine Wesen zu welchen die Gelder deffiniret, solchem nach gesezet bleiben sollen. Und wenn E. wol. dieses eher als zu letzt befohlen hätten, so würden wir ohne das geringste dargegen zu sagen, unseren Gehorsam zuerkennen gegeben, und eben das gethan haben, was Commissarischen Geldsplitterung nicht bedurft, sondern hätte durch Ewr. hohen Collegium Anwendung in einem Augenblick beendigt werden können.
Ja da der H. Decanus uns bey andern Kirchen und heil. Sachen den Odem nicht geünet; die Heil. Rechnungen so ehedem einzig und allein von unsern Gerichten ohne ieemandens meined wieder Reede abgehört /uns aber mit Gewalt entzogen/ worden, ohne uns ein Wort zu sagen abnimbt, und wie es sich von Rechtswegen gebührte, denen hiesigen Gerichten und uns als denen interressenten, nichts davon hören noch sehen läßet. So hätte Er auch seinen unnöthigen und kostbahren Orgelbau ?erhin / unter der Direction Ewr./ sich ordiniren und was Ihme gedüncket machen, uns aber aus dem verdrießlichen Handel laßen können. Allein da Er hns bey dieser Gelegenheit vexiren und exinveterado odio Verdruß erregen Könne; So hat Er
diese Gelegenheit mit beyden Händen angriffen üm seinen passionibus Satisfection / zu thun/ die ein anderer wenn Er hätte bescheiden handeln wollen ? nicht Depreciret, doch mit weniger indignation angefangen. Aller maßen wohl kein vernünfftiger geschweige ein in rebus Ecclehiusticus erfahrener oder gelehrter, denn bloß zum Zirad der Kirche und ohnnöthigen in öffters sehr misserabeln mussiciren abgesehenen Orgelbau wie Er doch gleichwohlen gethan Eine Abschaffung des Verstöhrten Gottes Dienstes zu beweinen keinen Scheu getragen
Denen Hochwohlgebohrenen Herren und Frauen von Hanstein auf Henffstädt
Unsern HochgeEhrtisten Herren und Frauen Henffstädt“*
„Nachdeme auf Ew. Hochfürstl. Durchl. unterm 26. Augusti vorigen Jahres, in conformitaet mitSachsen Gotha, erlaßenes geschärftes Decret, die Errichtung einer neuen Orgel und Bezahlung derer in die Gemeinde schuldigen Gelder betr. die Herren von Hanstein zu Henfstädt sich endlich bequemet, sowohl bey dem am 16. Nov: a. pr. anberaumten Commissions Termin, durch ihren Gerichtshalter, den Hof Advocat Dreßel von Meiningen, zu erscheinen, alß auch besage des Commissions protocolli ihre Erklärung also zu leisten, daß wenn solches vor 3. Jahren solchergestalt geschehen wäre, wir dadurch viele Mühe und Verdrießlichkeit überhoben worden, auch die Orgel längstens fertig und zu Stande gebracht wäre; So haben wir nun ermangelt, den befindlichen Contract, mit dem Orgelmacher Nößler auf 160 rthl. und 5 rthl. zum Trink Geld anstatt der sonst gewöhnlichen Kost bey Aufrichtung der Orgel, bis auf Ewr. Hochfürstl. Durchl. gnädigsten ratification zu schließen; Wie nun derselbe denen Hochfürstl. gnädigsten Befehlen, und dem von Ewr. Hochfürstl. Durchl. Hoforganisten Güldner, überreichten Gutachten gemäß geschloßen worden; Also wollen an gnädigster Genehmhaltung wir keines weges zweifeln, und mit unterthänigster Devotion beharren,
Durchlauchtigster Hertzog, Gnädigster Fürst und Herr, Ew. Hochfürstl. Durchlaucht
Themar d. 28. Mart: 1748
unterthänigst treugehorsamste Diener resp. Vorbitter bey Gott
Friedrich Theodor Euseb. Simon D.
„Haben Schultheiß und Gemeinde zu Henfstädt gebethen bey Ew. Hochfürstl. Durchl. einen unterthänigsten Vorspruch einzulegen, daß dieselbe bey dem dermaligen Orgel – Bau eine Beyhülfe aus dem dasigen heiligen Casten erhalten mögte, allermaßen die Gemeinde zwar so willig als schuldig sey das was der Orgel Contract mit sich bringe, und von ihnen erfordere, zu leisten, und hingegen die Bau -Kosten in der Kirche wegen Errichtung des Chors und der Cammer zu den Bälgen aus dem heiligen Casten mit bestritten werden müßte. Wie nun ich der Decanus bey jüngst gehaltener Frühlings Visitation des wegen mit dem Pfarrer des Ortes Herrn Sartorius communiciret, welcher dafür gehalten, daß die bey dasigen heil. Casten biß hero aufgewachsene, theils bey morasen Censiten, theils bey denen abgegangenen Casten Meistern stehende Resten, auf diese Art gleicher gestalt, wie so bey denen Gemeinde Resten geschehe, heraus getrieben und zu Gottes Ehren, auch der Gemeinde Nutzen angewendet werden könnten: Als haben wir doch für uns hierinnen nichts ordnen, sondern Ew. Hochfürstl. Durchl. gnädigsten Befehl darinnen erwarten wollen, unsers Ortes ohne unterthänigste Masgebung dafür haltende daß von denen in der Fol 122 befindlichen Specification angegebenen Rechnung Gewährschaften und Resten des heil. Castens zu Henfstädt etwan 50fl. zu den bey ietzigen Orgel Bau nöthigen Kosten von dem heil. Casten übernommen und getragen, auch zu sothanen Ende sonderlich die proper Resten der abgegangenen heiligen Meister eingetrieben werden könnten was nun Ewr. Hochfürstl. Durchl. dießfals in Gnaden anzubefehlen geruhen mögten, solches wollen wir zu untertänigster Befolgung fernerweit erwartten.
Dat: utm Lite. d. 28. Mart. 1748.
Durchlauchtigster Hertzog Gnädigster Fürst und Herr Ew. Hochfürstl. Durchlaucht
unterthänigster Diener und resp. Vorbitter bey Gott,
Friedrich Theodor Euseb. Simon D.
*Ebenda, Blatt 47.
„Es ist zum Vortrag kommen, was an Unß Ihr sowohl wegen Errichtung einer neuen Orgel, und dißfalls mit dem Orgelmacher Nößler biß auf Unsere ratification geschloßenen Contracts, alß auch wegen Bezahlung derer Hansteini.in die Gemeinde zu Henfstädt schuldigen Gelder, anderweit unterthänigst berichtet.
Wie wir nun Unseres Orts sothanen Contract zu ratihabiren keinen Anstand finden;
Alß begehren wir cum Remissione Actorum hiermit resp. gnädigst, Ihr wollet Euch hiernach behörig achten, und diesen Orgelbau möglichster maßen zubeschleunigen bemühet seyn.“*
*Ebenda, Blatt 51 v.
„der Contract mit dem Orgelmacher Nößler zu Zella biß auf Ewr. Hochfürstl. Durchl.
gnädigsten Genehmhaltung a`165 rthl. errichtet, und aus was Ursachen von der Gemeinde zu besagten Henfstädt um einen Beytrag von denen Resten des dasigen heiligen Castens zu Bestreitung derer Baukosten in der Kirche bey Errichtung des Orgelwerkes unterthänigste Ansuchung geschehen, was auch fol. 98. 122. An Commissions Gebühren von uns liquidiret worden. Da nun Ihre auch Hochfürstl. Durchl. von S. Coburg Saalfeld der Orgel Contract nicht allein fol. 130. gnädigst approbiret und zu nöthigen Baukosten in die Kirche 50. fl. ausgesetzet uns aber solche bey treiben anbefohlen, endlich auch unsere Commissions Fol: 132 moderiret, und per decretum denen von Hanstein derer Bezahlung injungiret haben, herbey aber überall Ewr. Hochfürstl. Durchl. gnädigste Conformitaet von nöthen, so haben wir solches cum Actis unterthänigst berichten, und conformen Befehl nebst gleichmäßigen Decret an die Herren von Hanstein uns unterthänigst aus bitten wollen, mit pflichtschuldigster Veneration beharrende.“*
„Hochwohlgebohrne Herren und Frauen, sonders HochgeEhrteste Herren und Frauen
Ewr.Hochwohl gebohr. ist ohne Zweifel bekannt, und erinnerlich was vor viele Mühe bey der Hochfürstl. gnädigsten Landes Herrschafften uns übertragenen Commission die Errichtung der neuen Orgel, die Betretung des Singe Chors von dero Adelichen Bedienten, und des Schulmeisters Tischtrunck betr. Von Ewr. Hochwohlgebohr. wegen verweigerten Comparition und gemachten Ausflüchten uns verursachet worden. Nachdem nun diese Sache zu ihrer Endschafft gediehen und von Hochfürstl. S. Coburg Saalfeldt. Landes Herrschafften befohlen worden, daß Ewr. Hochwohlgeb. ? die von ihnen causirten Commissions Gebühren, welche auf 16 rthlr. moderiret worden binnen 4 Wochen uns bezahlen sollen; So haben Wir nicht alleine das Hochfürstl. Decret hierdurch übersenden, sondern auch hoffen wollen, es werden dieselben so thane Commissions Gebühren binnen bestimter Zeit gegen Quittung an uns auszahlen zulaßen belieben, die Wir übrigens vor unserer Person beharren.
Ew. Hochwohlgebohrn Unserer Hochgeehrtesten Herrn und Frauen
Themar den 11. May 1748 ? Sternberger“*
„Ewr. Hochfürstl. Durchlaucht geruhen aus beykommenden Acten [fol. 110b. Seqq.] des mehrern in Gnaden zu ersehen, welcher gestalt die Herren von Hanstein zu Henfstädt, zu Folge derer erlaßenen Hochfürstl. Befehle sich endlich gefallen laßen vor der geordneten Commission zu erscheinen und auf was maßen sich dieselben nicht alleine wegen des Orgelbaues, und andern Gravaminum erkläret, und diese so lange verzögerte Sache ihre Endschaft erreichet, sondern auch wie besage fol. 116 Seqq.
„Vor ein Schock Thilen zum Kirchen= und Orgel=Bau nach Eichenberg bezahlt“
„Mstr: Joh. Georg Rose, von sämtl. Schreiner Arbeit sowohl auf den Chor, in der Kirchen und auch an der Orgel.“*
*Rechnung über Einnahm und Ausgabe des Heiligen Kasten zu Henffstädt geführet durch Wilhelm Seligen daselbst von Michaelis 1749. biß dahin 1750, S. 25.
Extra für die Orgel wird auf der alten Sakristei ein Fachwerkstock-werk errichtet, in das der Blasebalg eingebaut wird.
- Verkauf des alten Henfstädter Orgelwerkleins an die Kirche von Bischoffrod
Die alte Orgel wurde vermutlich durch Valentin Nößler in Bischofrod aufgebaut.
„Dieses Orgelwerck ist angefangen worden den 5. Julij Ao. 1751
Joh. Valentin Nößler
Fürstl Sax. gothaisch. Priv. Inst: Orgelmacher Zu Zella“*
*Hermann Eule Orgelbau, Gutachten zur Restaurierung der Nößler-Orgel von 1752 in Aschara, S. 10f.
Am 20.7.1751 beschwert sich Hoforgelmacher Carl Christian Hoffmann aus Gotha
1709-1779 [11]) beim Oberkonsistorium über die unredliche Auftragsvergabe an Nößler: „daß zu Aschara eine neue Kirche erbauet, dahero auch nothwendig ein neu Orgelwerck erfordert worden, worzu ich dann vorm Jahre [= 1750] im währenden
Tödtelstädth. Orgelbau, von dem Mäurer … Gondermann [?] aus gewähnten Tonna im Nahmen des Bau-Inspectori Vockroths nach Aschara hin gerufen worden, den Platz auszumeßen, welches auch als balden bewerckstelliget; da mir dan von ernannten Bau-Inspectore aufgetragen worden, einen Riß zu verfertigen, nebst den Aufsatz des gantzen Weck zu errichten, und solchen zu überbringen, dem ich auch geträulich nachgekommen, (welcher Riß und Aufsatz auch bis dato noch in Aschara lieget), worauf in der Gemeinde praesentiret, und von selbiger gewesen angehalten worden, daß ich künftige Ostern in Tödtelstädt fertig wäre, und sodann dieß Werck in die Arbeit zu nehmen antreten könnte, dan nun solches auch versprochen, ware genöthiget, alsbalden noch 2 Gesellen zu verschreiben, um zu bestimmter Zeit fertig zu werden [zwischenzeitlich war Bauinspektor Vockrodt verstorben].
Vor ongefehr 8 Tagen, als meinen Schwieger Sohn abermal dahin abgeschicket, um zu erfragen, wann etwa der Orgelbau vorgenommen werden sollte, der aber zur Nachschrift erhalten, der Hl. Superint. hätte diesen Orgelbau vor 14 Tagen den Zellenser [?] Orgelmacher veraccordiret … was selber aber der Hl. Superint: sie mit Strafe belegen wollte, so fern sie sich noch im geringsten weiter weigern, und den Accord nicht alsbalden einwilligen würden … und hätten sie zugleich 100 Rt zur Angabe zahlen müßen … und anstatt daß ich 500 Tlr. gefordert, müßten sie 640 Tlr. geben überdies wäre noch die schwere Fuhre und böser Weg, daß neue Orgelwerck von Zelle zu hohlen, da sie es von mir in der Nähe hätten haben können. Da mir diese Arbeit mit List und ohne darzu habende Ursachen aus den Händen gerißen worden …,“1 verlangt Hoffmann entweder eine Entschädigung oder doch noch den Auftrag zu erhalten. Das Konsistorium fordert am 23.7.1751 eine Stellungnahme an. Weiteres ist aber zu dem Vorgang nicht überliefert. Der Auftrag verblieb jedenfalls bei Nößler. 2
1 Landesarchiv Gotha, Akten Ober-Konsistorium Amt Tonna, Nr. 111: Acta Wegen Erbauung einer neuen Orgel zu Aschara 1751.
2Hermann Eule Orgelbau, Gutachten zur Restaurierung der Nößler-Orgel von 1752 in Aschara, S. 10.
Orgelbau in Aschara 18 St. II/P
„Die in dieser Kirche stehende Orgel ist von dem Orgelmacher
Johann Valentin Nößlern, damals zu Zella Blasii, jetzo aber zu Ohrdruff wohnend, verfertigt und gesetzet worden. Sie ist ein gut, dauerhaft und sehr wohl gerathen Werck, hat 2 Claviere, 21
Register, und zusammen 900 thlr. gekostet.“*
*Johann Georg Brückner, Sammlung verschiedener Nachrichten zu einer Beschreibung des Kirchenund Schulenstaats im Herzogthum Gotha, II. Teil, 9. Stück, 1760, S. 41.
„den 25 April Maria Christina Neßler des orgelmachers Herr Johan Valentin Neßlers Töchterlein mit einer christl leichen predigt beerdiget worden aet. 4 monat.“*
*Zella, Kirchenbuch 1739-1768, Bild 88, S.327.
„den 29 7br Johann Georg Caspar Herr Valentin Nößlers hiesigen Orgelmachers und Frauen Johannen Marien Elis Söhnlein getaufft, Surceptrix [?] 1) Herr Joh Georg Nicol. Schneider Büchsenmacher und Gewehrhändler 2) Frau Maria Dorothea Herrn Joh Nic Schneiders Büchsenmachers und Gewehrhändlers alhier Eheweib“*
„Actum Ohrdruf d. 6ten. May. 1755. Hat der Orgelmacher, Johann Valentin Nößler von Zella, practito juramento civile, vor sich und sein Kind das Bürger Recht erlanget.“*
*Bürgerbuch Ohrdruf, Register: Aus Zella-Mehlis, bekam 1755 das Bürgerrecht in Ohrdruf.
im selben Jahr - Umzug nach Ohrdruf*
„69 den. 18 Dec: ist Meister Joh. Georg Nößler Nachbar und Schreiner allhier seel gestorben u. den 20 ej. begraben worden aetatis 37 Jahr 2 Monat u. 9 tage“*
*Einhausen, Kirchenbuch 1717-1785, Bild 118, S. 227.
„Louisa Dorothea Magdalena, Hn. Joh. Valentin Nößlers Orgelmachers und Johannen Marien Elisabethen ux. Töchterl. ist gebl. Den i5ten Jan. Abends 9 Uhr und den 17ten getauft Pathen
i) Fr. Anna Magdalena, S. WohlEhrwürden Hn Joh. Conrad Ungewitters Diaconi an dieser Kirche Eheliebste.
2) H. Joh. Christian Fröbing Candidatur Juris und Gastgeber zum schwarzen Bären allhier.
3) Rel. Louisa Dorothea, Sr HochwohlEhrwürden H. Joh. Wilhelm Roths seel. Weyland Pastoris an dieser Trinitat. Kirche Wittib.“*
*Ohrdruf (St. Trinitatis), Taufen 1738-1808, Bild 68, S. 125.
Die letztere starb 16-jährig 1774 in Heilsbronn.
Erster Gottesdienst in der neuerbauten Michaeliskirche zu Ohrdruf
„früh gegen 9 Uhr, war der 21te post Trin. und das jährl. Erntefest, wurden unter den Gottesdienst der St. Trin-Kirche die aus der alten abgebrandten Michaeliskirche geretteten vasa sacra durch den Kirchen=Wolff aus der Trinitatis Kirche geholt, und nur alles nachfragens […] anwesend, auch ohne vorgängige Abkündigung von unser Canzel zum ersten mal in der neuerbauten Mich. Kirche wiederum Gottesdienst gehalten. Die in unsere Kirche gehörige Paucken u. Trompeten, nahm der Stadt=Musicus hinunter, und wir mußten unsern Gesang: Großer Gott, dich loben wir pp ohne diese Instrumente singen.“*
*Ohrdruf (St. Trinitatis), Chronik 1738-1785, Bild 77, S. 139.
„Johann Jeremias, Hn Joh. Valentin Nößlers hiesigen Orgelmachers und Johannen Marien Elisabeth ux. Söhnlein ist gebohren d 20ten Xbr nachmittags 2 Uhr und d 21ten getaufft. Pathen sind
1) Mons. Johann Jeremias Büchner alumnus I mae classis Lyc. k.L
2) Johanna Friederica, Herrn Tiemanns Stadt Chirurgis 1. ledige Tochter“*
*Ohrdruf (St. Trinitatis), Taufen 1738-1808, Bild 77, S. 143.
„Johann Jeremias, Hn Joh. Valentin Nößlers, Orgelmachers k.l. Sohnlein verschied den 25ten Xbr wurde den 27ten früh begraben.“*
*Ohrdruf (St. Trinitatis), Beerdigungen 1738-1808, Bild 34, S. 52.
„Hr Johann Valentin Nöslers, Orgelmachers und Fr. Annen Elisabeth ux. töchterlen ist den i0t gebohren und d. ii getauft. Pathen
H. Johann Christian Moritz Primaner
Jungfer Johannette Juliane Willhelmina, H. Past. Kochs zweyte Tochter“*
*Ohrdruf (St. Trinitatis), Taufen 1738-1808, Bild 99, S. 186.
- Beschwerde Nößlers „wegen der ihm entgangenen Arbeit, in der Trinit. Kirche *
*Staatsarchiv Gotha, Ober-Konsistorium Amt Ohrdruf 140, „Des Orgelmacher Nößlers zu Ohrdruff Beschwerde, wegen der ihm entgangenen Arbeit, in der Trinit. Kirche das. betr. 1767“.
Todestag und Beerdigung von Johann Valentin Nößler
„Herr Johann Valentin Nößler, Orgel-Macher ging mit tod ab den 17ten, u. wurde den i9ten begraben“*
*Ohrdruf (St. Trinitatis), Beerdigungen 1738-1808, Bild 50, S. 85.