Die frühesten Informationen speziell vom Orgelbau in Sachsen-Hildburghausen erhalten wir von Johann Schröder (vor 1645 – 1698) aus Themar und Christoph Crapp (1650-1721) aus Eisfeld. Beide Orgelbauer agierten von ihren Städten aus und waren ohne Privilegien ganz auf sich gestellt.
Dies änderte sich nach 1680 mit der Existenz des Fürstentums Sachsen-Hildburghausen. Wie damals üblich wurde ein besonderer Orgelbauer zum „privilegierten Hoforgelmacher“ ernannt. Der Hoforgelmacher hatte die Aufgabe, sämtliche Orgel des Fürstentums einmal im Jahr zu überprüfen und zu warten. Darüber hinaus hatte er das alleinige Recht zum Bau neuer Orgeln. Durch das Privileg hatten diese Handwerker nie oder nur selten Probleme mit der Auftragslage. Wenn der Hoforgelmacher zu sehr ausgelastet war, hatten auch andere Orgelbauer die Chance, selbst eine Orgel zu bauen.
In den 146 Jahren, die das Fürstentum Sachsen-Hildburghausen bestand, gab es fünf privilegierte Hoforgelmacher – Georg Caspar Schippel (um 1648-1722), Nikolaus Seeber (1680-1739), Johann Christian Dotzauer (1696-1778), Johann Georg Henne (um 1725- 1799) und Heinrich Salomon Henne (1767-1859).